Pflegekasse · Jobcenter · Sozialamt

Eine Sorge weniger.
Vielleicht auch bei
den Kosten.

Pflegekasse, Jobcenter oder Sozialamt können im Einzelfall unterstützen. Wir helfen bei der Vorbereitung Ihres Antrags – von den Unterlagen bis zum Angebot.

Kostenübernahme anfragen
Arbeitsvorbereitung mit Klemmbrett und Maßband in einer Wohnung

Erst klären, dann beauftragen. Lassen Sie sich vor dem Auftrag bestätigen, welche Kosten übernommen werden. Eine pauschale Zusage gibt es nicht.

HILFE UND BERATUNG BEI DER ANTRAGSTELLUNG

Mit dem Antrag
nicht allein.

Wir gehen die praktischen Schritte mit Ihnen durch. Verständlich, persönlich und mit einem klar beschriebenen Angebot für die Prüfung.

Unterstützung anfragen
  • Anliegen gemeinsam sortieren

    Was steht an, welche Arbeiten sind nötig und welche Stelle kommt für die Klärung infrage?

  • Unterlagen vorbereiten

    Wir helfen beim Zusammenstellen der angefragten Unterlagen und beim Beschreiben der geplanten Arbeiten.

  • Angebot für den Antrag erstellen

    Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung der vereinbarten Leistungen und Kosten.

  • Rückfragen zu unseren Leistungen klären

    Fehlen der Stelle Angaben zu unserem Angebot, ergänzen wir diese mit Ihnen.

Unsere Hilfe betrifft die praktische Vorbereitung und unser Leistungsangebot. Über Ansprüche und Bewilligung entscheidet der Kostenträger; eine Rechtsberatung oder Vertretung im Widerspruchsverfahren bieten wir nicht an.

Möglichkeiten im Überblick

Welche Stelle kommt infrage?

Öffnen Sie die passende Situation für Voraussetzungen und offizielle Informationen.

01 · Pflegebezogene Maßnahmen

Pflegekasse

Wenn sich das Wohnumfeld für die Pflege verändern muss.

Voraussetzungen ansehenDetails schließen

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können unterstützt werden, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise die selbstständige Lebensführung unterstützen. Dafür gelten konkrete Voraussetzungen.

Aus dieser Möglichkeit ergibt sich keine pauschale Erstattung einer Entrümpelung. Beschreiben Sie Ihrer Pflegekasse zunächst den Anlass und den pflegebezogenen Bedarf. Wir können anschließend die vorgesehenen Arbeiten und Kosten aufschlüsseln.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
02 · Notwendiger Wohnungswechsel

Jobcenter

Wenn ein notwendiger Wohnungswechsel ansteht.

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Bei einem notwendigen oder veranlassten Wohnungswechsel können unter Voraussetzungen bestimmte Umzugs- und Renovierungskosten berücksichtigt werden. Welche Leistungen erforderlich sind, muss mit dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.

Das bedeutet nicht, dass jede Räumung oder Entsorgung übernommen wird. Fragen Sie nach einer vorherigen Zusicherung und danach, ob mehrere Angebote oder weitere Nachweise benötigt werden.

Hinweise des Landes Berlin zum Wohnungswechsel
03 · Individuelle Unterstützung

Sozialamt

Wenn Unterstützung für Ihre persönliche Situation nötig ist.

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Wenn das Sozialamt zuständig ist, hängt eine mögliche Unterstützung von der persönlichen Leistungssituation und dem konkreten Bedarf ab. Die Stelle entscheidet, welche Kosten sie anerkennt und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Benennen Sie zunächst das Vorhaben, ohne mehr persönliche Informationen weiterzugeben als erforderlich. Wir unterstützen mit der Beschreibung der beabsichtigten Arbeiten. Eine rechtliche Leistungsprüfung übernimmt Hauskomplizen nicht.

Informationen des Landes Berlin

Fangen wir bei Ihrer Frage an.

Ohne Verpflichtung

Ihre Situation gemeinsam einordnen.

Für den ersten Kontakt brauchen wir keine Diagnosen, Pflegegutachten oder Leistungsbescheide.

Wir unterstützen bei der Zusammenstellung des Leistungsumfangs. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.