Eine Sorge weniger.
Vielleicht auch bei
den Kosten.
Pflegekasse, Jobcenter oder Sozialamt können im Einzelfall unterstützen. Wir helfen bei der Vorbereitung Ihres Antrags – von den Unterlagen bis zum Angebot.
Kostenübernahme anfragen
Erst klären, dann beauftragen. Lassen Sie sich vor dem Auftrag bestätigen, welche Kosten übernommen werden. Eine pauschale Zusage gibt es nicht.
Mit dem Antrag
nicht allein.
Wir gehen die praktischen Schritte mit Ihnen durch. Verständlich, persönlich und mit einem klar beschriebenen Angebot für die Prüfung.
Unterstützung anfragenAnliegen gemeinsam sortieren
Was steht an, welche Arbeiten sind nötig und welche Stelle kommt für die Klärung infrage?
Unterlagen vorbereiten
Wir helfen beim Zusammenstellen der angefragten Unterlagen und beim Beschreiben der geplanten Arbeiten.
Angebot für den Antrag erstellen
Sie erhalten eine nachvollziehbare Aufstellung der vereinbarten Leistungen und Kosten.
Rückfragen zu unseren Leistungen klären
Fehlen der Stelle Angaben zu unserem Angebot, ergänzen wir diese mit Ihnen.
Unsere Hilfe betrifft die praktische Vorbereitung und unser Leistungsangebot. Über Ansprüche und Bewilligung entscheidet der Kostenträger; eine Rechtsberatung oder Vertretung im Widerspruchsverfahren bieten wir nicht an.
Welche Stelle kommt infrage?
Öffnen Sie die passende Situation für Voraussetzungen und offizielle Informationen.
01 · Pflegebezogene MaßnahmenPflegekasse
Wenn sich das Wohnumfeld für die Pflege verändern muss.
Voraussetzungen ansehenDetails schließen
Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können unterstützt werden, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise die selbstständige Lebensführung unterstützen. Dafür gelten konkrete Voraussetzungen.
Aus dieser Möglichkeit ergibt sich keine pauschale Erstattung einer Entrümpelung. Beschreiben Sie Ihrer Pflegekasse zunächst den Anlass und den pflegebezogenen Bedarf. Wir können anschließend die vorgesehenen Arbeiten und Kosten aufschlüsseln.
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums02 · Notwendiger WohnungswechselJobcenter
Wenn ein notwendiger Wohnungswechsel ansteht.
Voraussetzungen ansehenDetails schließen
Bei einem notwendigen oder veranlassten Wohnungswechsel können unter Voraussetzungen bestimmte Umzugs- und Renovierungskosten berücksichtigt werden. Welche Leistungen erforderlich sind, muss mit dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.
Das bedeutet nicht, dass jede Räumung oder Entsorgung übernommen wird. Fragen Sie nach einer vorherigen Zusicherung und danach, ob mehrere Angebote oder weitere Nachweise benötigt werden.
Hinweise des Landes Berlin zum Wohnungswechsel03 · Individuelle UnterstützungSozialamt
Wenn Unterstützung für Ihre persönliche Situation nötig ist.
Voraussetzungen ansehenDetails schließen
Wenn das Sozialamt zuständig ist, hängt eine mögliche Unterstützung von der persönlichen Leistungssituation und dem konkreten Bedarf ab. Die Stelle entscheidet, welche Kosten sie anerkennt und welche Unterlagen dafür nötig sind.
Benennen Sie zunächst das Vorhaben, ohne mehr persönliche Informationen weiterzugeben als erforderlich. Wir unterstützen mit der Beschreibung der beabsichtigten Arbeiten. Eine rechtliche Leistungsprüfung übernimmt Hauskomplizen nicht.
Informationen des Landes Berlin