Pflegekasse · Jobcenter · Sozialamt

Eine Sorge weniger.
Vielleicht auch bei
den Kosten.

Wir helfen mit Leistungsbeschreibung und Angebot. Ob Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Stelle.

Kostenübernahme anfragen

Erst klären, dann beauftragen. Lassen Sie sich vor dem Auftrag bestätigen, welche Kosten übernommen werden. Eine pauschale Zusage gibt es nicht.

01 · Pflegebezogene Maßnahmen

Pflegekasse

Wenn sich das Wohnumfeld für die Pflege verändern muss.

Voraussetzungen ansehen

Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds können unterstützt werden, wenn sie die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern beziehungsweise die selbstständige Lebensführung unterstützen. Dafür gelten konkrete Voraussetzungen.

Aus dieser Möglichkeit ergibt sich keine pauschale Erstattung einer Entrümpelung. Beschreiben Sie Ihrer Pflegekasse zunächst den Anlass und den pflegebezogenen Bedarf. Wir können anschließend die vorgesehenen Arbeiten und Kosten aufschlüsseln.

Informationen des Bundesgesundheitsministeriums
02 · Notwendiger Wohnungswechsel

Jobcenter

Wenn ein notwendiger Wohnungswechsel ansteht.

Voraussetzungen ansehen

Bei einem notwendigen oder veranlassten Wohnungswechsel können unter Voraussetzungen bestimmte Umzugs- und Renovierungskosten berücksichtigt werden. Welche Leistungen erforderlich sind, muss mit dem zuständigen Jobcenter geklärt werden.

Das bedeutet nicht, dass jede Räumung oder Entsorgung übernommen wird. Fragen Sie nach einer vorherigen Zusicherung und danach, ob mehrere Angebote oder weitere Nachweise benötigt werden.

Hinweise des Landes Berlin zum Wohnungswechsel
03 · Individuelle Unterstützung

Sozialamt

Wenn Unterstützung für Ihre persönliche Situation nötig ist.

Voraussetzungen ansehen

Wenn das Sozialamt zuständig ist, hängt eine mögliche Unterstützung von der persönlichen Leistungssituation und dem konkreten Bedarf ab. Die Stelle entscheidet, welche Kosten sie anerkennt und welche Unterlagen dafür nötig sind.

Benennen Sie zunächst das Vorhaben, ohne mehr persönliche Informationen weiterzugeben als erforderlich. Wir unterstützen mit der Beschreibung der beabsichtigten Arbeiten. Eine rechtliche Leistungsprüfung übernimmt Hauskomplizen nicht.

Von der Frage zur Klarheit

So gehen Sie es an.

  1. 01

    Anlass klären

    Fragen Sie Ihre zuständige Stelle nach Voraussetzungen und Unterlagen.

  2. 02

    Angebot einreichen

    Wir besichtigen kostenlos und beschreiben die Arbeiten mit Kosten.

  3. 03

    Entscheidung abwarten

    Klären Sie Zusage, Eigenanteil und Abrechnung vor der Beauftragung.

Fangen wir bei Ihrer Frage an.

Ohne Verpflichtung

Ihre Situation gemeinsam einordnen.

Für den ersten Kontakt brauchen wir keine Diagnosen, Pflegegutachten oder Leistungsbescheide.

Wir unterstützen bei der Zusammenstellung des Leistungsumfangs. Über eine Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Stelle.